§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Überwinterung und den Verleih von Pflanzen mit Gartenbau Blum, Inhaber Christoph Blum (im Folgenden „wir“).
§ 2 Vertragsschluss
Eine Anfrage über unsere Website ist unverbindlich. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Anfrage bestätigen, spätestens mit der Übergabe der Pflanzen (Überwinterung) bzw. der Lieferung der Pflanzen (Verleih).
§ 3 Preise und Zahlung
Überwinterung: Es gilt der Preis je m² Stellfläche aus unserer Kostenübersicht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, für die gesamte Saison. Die Stellfläche berechnen wir als Durchmesser × Durchmesser; maßgeblich ist unser Aufmaß bei der Übergabe der Pflanzen. Abholung, Rücklieferung und Umtopfen berechnen wir gesondert nach unserer Kostenübersicht. Nach der Übergabe erhalten Sie eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen ist. Bis zur vollständigen Zahlung dürfen wir die Pflanzen zurückbehalten.
Verleih: Den Preis nennen wir Ihnen bei der Lieferung der Pflanzen. Wir können eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung verlangen.
Wartezeiten und vergebliche Anfahrten, die Sie zu vertreten haben, berechnen wir nach Aufwand.
§ 4 Übergabe der Pflanzen zur Überwinterung
Sie übergeben die Pflanzen frei von erkennbarem Schädlings- oder Krankheitsbefall, in tragfähigen Gefäßen und zum vereinbarten Termin transportbereit. Befallene oder beschädigte Pflanzen können wir ablehnen. Den Zustand von Pflanzen und Gefäßen halten wir bei der Übergabe fest, auch mit Fotos.
Soweit es für die Überwinterung oder den Platz im Gewächshaus nötig ist, schneiden wir die Pflanzen fachgerecht zurück. Tritt während der Überwinterung Schädlings- oder Krankheitsbefall auf, dürfen wir die Pflanze mit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln behandeln und getrennt von anderen Pflanzen aufstellen. Beides ist im Überwinterungspreis enthalten.
Pflanzen, die wir auf unserer Website unter „Auf eigenes Risiko“ nennen, überstehen die Überwinterung erfahrungsgemäß nicht immer; wir pflegen sie mit derselben Sorgfalt, schulden aber nicht, dass sie die Überwinterung überstehen. Eine Blüte oder ein bestimmtes Aussehen bei der Rückgabe schulden wir nicht. Früchte behandelter Pflanzen sind nicht zum Verzehr bestimmt.
§ 5 Rückgabe und nicht abgeholte Pflanzen
Den Termin für Rücklieferung oder Abholung stimmen wir im Frühjahr mit Ihnen ab; die Saison endet am 15. Mai. Ab der Rückgabe sind Sie für den Schutz der Pflanzen, etwa vor Spätfrost, verantwortlich. Erkennbare Schäden zeigen Sie uns bitte bei der Rückgabe, spätestens innerhalb von 14 Tagen in Textform an; spätere Anzeigen lassen Ihre gesetzlichen Rechte unberührt, erschweren aber den Nachweis.
Werden Pflanzen nicht zum vereinbarten Termin abgeholt oder ist die Rücklieferung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht möglich, berechnen wir für die Zeit nach Saisonende ein angemessenes Lagergeld. Wir fordern Sie in Textform auf, die Pflanzen innerhalb von vier Wochen abzuholen, und weisen Sie dabei auf die Folgen hin. Geschieht das auch nach einer zweiten Aufforderung mit weiteren vier Wochen Frist nicht, dürfen wir die Pflanzen verwerten oder entsorgen; ein Erlös wird Ihnen nach Abzug unserer offenen Forderungen erstattet.
§ 6 Verleih
Offensichtliche Mängel zeigen Sie uns bei der Lieferung an. Während der Mietzeit gehen Sie mit den Pflanzen sorgsam um, gießen sie nach unseren Pflegehinweisen und schützen sie vor Frost, Hitze und Beschädigung. Die Pflanzen dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte überlassen und nicht vom vereinbarten Aufstellort entfernt werden.
Für Verlust oder Beschädigung während der Mietzeit haften Sie, soweit Sie, Ihre Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragten diese zu vertreten haben: bei Verlust oder nicht behebbarer Beschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswerts, sonst in Höhe der Kosten der Wiederherstellung.
Sie sorgen für eine befahrbare Zufahrt zum Aufstellort. Mehraufwand, etwa durch lange Tragewege oder Treppen, berechnen wir nach Aufwand. Ist die Abholung zum vereinbarten Termin aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht möglich, berechnen wir die Miete für die zusätzlichen Tage und die erneute Anfahrt.
§ 7 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; das ist in der Regel der Zeitwert der betroffenen Pflanze. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Schäden, die sich aus einer bei der Übergabe festgehaltenen Vorschädigung eines Gefäßes ergeben (z. B. ein Riss, der weiterreißt), haben wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.
Pflanzen sind Lebewesen. Natürliche Veränderungen wie Blattabwurf, Verfärbungen oder das Absterben einer Pflanze trotz fachgerechter Pflege, etwa durch Alter oder eine bei der Übergabe nicht erkennbare Krankheit, sind kein von uns zu vertretender Schaden.
§ 8 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach unserer Widerrufsbelehrung zu.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Ist der Kunde Kaufmann, ist Gerichtsstand Konstanz.
Stand: Oktober 2026